KORREKTUREN

Wie QUELLENSINN mit Fehlern umgeht

Journalistische Arbeit kann Fehler enthalten.

Entscheidend ist nicht, so zu tun, als würden Fehler nie passieren.

Entscheidend ist, wie offen, nachvollziehbar und konsequent mit ihnen umgegangen wird.

Deshalb versteht QUELLENSINN Korrekturen als festen Bestandteil redaktioneller Verantwortung.

UNSER GRUNDSATZ

Fehler werden nicht versteckt

Wird eine nachweislich falsche oder missverständliche Information entdeckt, soll sie korrigiert werden.

Eine Korrektur dient nicht dazu, den ursprünglichen Fehler möglichst unauffällig verschwinden zu lassen.

Sie soll den richtigen Informationsstand herstellen und für Leser nachvollziehbar machen, was geändert wurde.

Transparente Korrekturen sind Teil journalistischer Glaubwürdigkeit.

WAS WIRD KORRIGIERT?

Nicht jede Änderung ist eine Korrektur

QUELLENSINN unterscheidet zwischen inhaltlichen Korrekturen und normalen redaktionellen Überarbeitungen.

Eine Korrektur ist insbesondere erforderlich, wenn beispielsweise:

  • eine Tatsachenbehauptung falsch war
  • eine Zahl fehlerhaft angegeben wurde
  • ein Name, Datum oder Ort falsch genannt wurde
  • ein Zitat fehlerhaft wiedergegeben wurde
  • eine Quelle falsch zugeordnet wurde
  • wesentlicher Kontext fehlte und dadurch ein falscher Eindruck entstand
  • eine Behauptung fälschlich als gesicherte Tatsache dargestellt wurde

Reine Rechtschreibkorrekturen, kleinere sprachliche Glättungen oder Formatierungsänderungen müssen nicht grundsätzlich als inhaltliche Korrektur ausgewiesen werden.

WESENTLICHE FEHLER

Bedeutende Änderungen werden kenntlich gemacht

Wenn ein Fehler die Aussage oder Einordnung eines Beitrags wesentlich beeinflusst, soll die Korrektur für Leser sichtbar sein.

Nach Möglichkeit wird dabei angegeben:

  • was ursprünglich falsch oder missverständlich war
  • was geändert wurde
  • warum die Änderung vorgenommen wurde
  • wann die Korrektur erfolgte

Die Kennzeichnung soll so formuliert sein, dass Leser verstehen können, worin die Änderung besteht.

KORREKTURHINWEIS

So kann eine Korrektur gekennzeichnet werden

Bei wesentlichen Korrekturen kann ein Hinweis beispielsweise so aussehen:

Korrektur vom 16. September 2026: In einer früheren Fassung dieses Beitrags wurde angegeben, dass … Diese Angabe war nicht korrekt. Richtig ist … Der Text wurde entsprechend geändert.

Wenn nur ein einzelner konkreter Punkt korrigiert wurde, soll der Hinweis möglichst präzise bleiben.

Unnötig allgemeine Formulierungen wie „Der Artikel wurde aktualisiert“ reichen bei einem relevanten Fehler nicht aus.

AKTUALISIERUNG ODER KORREKTUR?

Neue Informationen sind nicht automatisch ein Fehler

Ein Artikel kann nach seiner Veröffentlichung durch neue Informationen ergänzt werden, ohne dass die ursprüngliche Fassung falsch gewesen sein muss.

Deshalb unterscheidet QUELLENSINN zwischen:

  • Korrektur – eine bereits veröffentlichte Information war falsch oder irreführend
  • Aktualisierung – nach der Veröffentlichung sind neue relevante Informationen hinzugekommen
  • Ergänzung – zusätzliche Informationen verbessern den Kontext, ohne die ursprüngliche Aussage zu widerlegen

Diese Unterschiede sollen nach Möglichkeit klar erkennbar bleiben.

AKTUALISIERUNGEN

Neue Entwicklungen werden zeitlich eingeordnet

Gerade bei aktuellen Themen kann sich die Faktenlage verändern.

Neue Dokumente können veröffentlicht werden, Gerichte können entscheiden, Behörden können neue Daten vorlegen oder Beteiligte können Stellung nehmen.

Wird ein bestehender Beitrag deshalb wesentlich erweitert, kann dies als Aktualisierung kenntlich gemacht werden.

Ein solcher Hinweis kann beispielsweise lauten:

Aktualisiert am 16. September 2026: Der Beitrag wurde um die inzwischen veröffentlichte Stellungnahme von … ergänzt.

Dadurch bleibt erkennbar, welche Informationen zum ursprünglichen Veröffentlichungszeitpunkt vorlagen und welche später hinzugekommen sind.

QUELLENFEHLER

Auch eine zitierte Quelle kann falsch sein

QUELLENSINN kann sich auf eine Quelle stützen, die sich später als fehlerhaft erweist.

Die Tatsache, dass eine falsche Information aus einer anderen Veröffentlichung übernommen wurde, entbindet nicht von der Verantwortung, den eigenen Beitrag zu korrigieren.

Wenn sich eine wesentliche verwendete Quelle nachträglich korrigiert, widerrufen oder verändert hat, wird geprüft, ob dies Auswirkungen auf den QUELLENSINN-Beitrag hat.

Ist das der Fall, soll der Artikel entsprechend angepasst und die Änderung nachvollziehbar gemacht werden.

ZITATE

Falsch wiedergegebene Aussagen werden berichtigt

Zitate müssen möglichst wortgetreu und im richtigen Zusammenhang wiedergegeben werden.

Wird nachträglich festgestellt, dass ein Zitat falsch transkribiert, verkürzt oder einer falschen Person zugeordnet wurde, soll dies korrigiert werden.

Hat die fehlerhafte Wiedergabe die Bedeutung der Aussage verändert, ist eine sichtbare Korrektur besonders wichtig.

ZAHLEN UND STATISTIKEN

Rechen- und Datenfehler werden nicht stillschweigend ersetzt

Zahlen prägen häufig die Wahrnehmung eines Artikels besonders stark.

Deshalb werden Fehler bei Prozentwerten, Bezugsgrößen, Zeiträumen, Summen oder statistischen Vergleichen korrigiert, sobald sie erkannt werden.

Wenn sich durch die Korrektur auch die Bewertung eines Sachverhalts ändert, muss dies im Beitrag berücksichtigt werden.

Eine Zahl darf nicht lediglich ersetzt werden, wenn die ursprüngliche Schlussfolgerung dadurch nicht mehr trägt.

ÜBERSCHRIFTEN

Auch Überschriften werden korrigiert

Eine falsche oder irreführende Überschrift ist nicht weniger relevant als ein Fehler im Fließtext.

Da viele Leser zunächst nur Überschrift und Vorspann wahrnehmen, müssen Fehler in diesen Bereichen ebenfalls berichtigt werden.

Hat eine Überschrift eine Behauptung als Tatsache dargestellt, obwohl dies nicht belegt war, soll nicht nur der Artikeltext angepasst werden.

Auch die Überschrift selbst muss korrigiert werden.

VERANTWORTUNG

Die Redaktion trägt die Verantwortung

QUELLENSINN schiebt die Verantwortung für eigene Fehler nicht auf technische Systeme, Quellen oder andere Medien ab.

Auch wenn ein Fehler durch eine falsche Ausgangsquelle, ein technisches Problem oder ein KI-Werkzeug entstanden ist, bleibt die redaktionelle Verantwortung beim veröffentlichten Beitrag.

Wer veröffentlicht, trägt Verantwortung für das Veröffentlichte.

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

KI-Fehler werden wie andere Fehler behandelt

Künstliche Intelligenz kann Informationen falsch wiedergeben, Zusammenhänge erfinden oder Quellen nennen, die nicht existieren.

Deshalb gilt bei QUELLENSINN:

Eine KI-Angabe ist keine verlässliche Quelle.

Wenn trotz redaktioneller Prüfung eine fehlerhafte KI-generierte Information veröffentlicht wurde, wird sie nach denselben Grundsätzen korrigiert wie jeder andere journalistische Fehler.

Die Herkunft des Fehlers ändert nichts an der Verantwortung für seine Korrektur.

HINWEISE VON LESERN

Korrekturhinweise werden geprüft

Leser können auf mögliche Fehler in QUELLENSINN-Beiträgen hinweisen.

Ein Hinweis führt nicht automatisch zu einer Änderung.

Zunächst wird geprüft, ob der beanstandete Punkt tatsächlich falsch, unvollständig oder missverständlich ist.

Wenn sich der Hinweis bestätigt, wird der Beitrag entsprechend korrigiert.

Wenn sich der Hinweis nicht bestätigt, besteht keine Verpflichtung, eine belegte Information allein aufgrund von Kritik zu verändern.

OFFENE FRAGEN

Nicht jede neue Information widerlegt die alte

Neue Quellen können eine frühere Einordnung verändern, ohne dass die ursprüngliche Berichterstattung zum damaligen Zeitpunkt fehlerhaft gewesen sein muss.

Deshalb wird bei Änderungen geprüft:

  • War die ursprüngliche Information bereits damals falsch?
  • Oder hat sich der Sachstand erst später verändert?
  • Wurde eine neue Quelle veröffentlicht?
  • Ist eine frühere Unsicherheit inzwischen geklärt?

Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob eine Änderung als Korrektur oder als Aktualisierung gekennzeichnet wird.

ARCHIV UND NACHVOLLZIEHBARKEIT

Änderungen sollen den ursprünglichen Zusammenhang nicht verfälschen

Bei wesentlichen Korrekturen soll ein Artikel nicht so wirken, als sei die korrigierte Fassung von Anfang an genau so veröffentlicht worden.

Ein transparenter Hinweis ermöglicht es Lesern, die Entwicklung des Beitrags nachzuvollziehen.

Damit wird vermieden, dass wesentliche redaktionelle Änderungen unsichtbar bleiben.

KEINE SCHEINKORREKTUREN

Kritik allein macht eine Aussage nicht falsch

QUELLENSINN korrigiert nachweisbare Fehler.

Eine unbequeme Aussage wird jedoch nicht allein deshalb geändert, weil sie kritisiert wird oder einer politischen, wirtschaftlichen oder persönlichen Position widerspricht.

Maßstab einer Korrektur ist nicht der Druck von außen.

Maßstab ist die überprüfbare Beleglage.

TRANSPARENZ

Korrekturen sollen Vertrauen nicht erzwingen

Ein Korrekturhinweis soll nicht dazu dienen, Glaubwürdigkeit zu inszenieren.

Er soll Lesern ermöglichen, selbst nachzuvollziehen, was geändert wurde und warum.

Offene Fehlerkultur bedeutet deshalb nicht, Fehler besonders hervorzuheben.

Sie bedeutet, relevante Fehler nicht zu verstecken.

UNSER ZIEL

Richtigstellen statt verschwinden lassen

QUELLENSINN möchte Fehler weder verteidigen noch heimlich beseitigen.

Wenn etwas falsch war, soll es korrigiert werden.

Wenn etwas nur ergänzt wurde, soll es als Ergänzung erkennbar bleiben.

Wenn sich die Faktenlage verändert hat, soll der zeitliche Zusammenhang sichtbar sein.

Eine transparente Korrektur verändert nicht die Vergangenheit. Sie macht nachvollziehbar, was wir aus ihr gelernt haben.